Wichtig zu wissen!
Arbeitsschutz ist eine Unternehmerpflicht und wird gesetzlich gefordert und auch geahndet.
Verantwortlich und haftbar für den Arbeitsschutz ist und bleibt der Unternehmer.
Ein Sicherheitsbeauftragter ersetzt keine gesetzlich geforderte Fachkraft für Arbeitssicherheit.