Ingenieur Büro Lang
Arbeits-, Sicherheits- & Umweltschutz
Tel.: 0177 4598 335
E-Mail: IBL@arbeitssicherheit-lang.de

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Fachkraft für Arbeitssicherheit für alle Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung in

Wichtig zu wissen!

Arbeitsschutz ist eine Unternehmerpflicht und wird gesetzlich gefordert und auch geahndet.

Verantwortlich und haftbar für den Arbeitsschutz ist und bleibt der Unternehmer.

Ein Sicherheitsbeauftragter ersetzt keine gesetzlich geforderte Fachkraft für Arbeitssicherheit.



Gute und eindeutige Kommunikation ist ein wichtiger Faktor der Arbeitssicherheit und beginnt mit der richtigen Unterweisung.


Zweck einer Sicherheitsunterweisung

Damit ihre Mitarbeiter sicher an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können, müssen sich ihre Mitarbeiter möglicher Gefahren bewusst sein. Darüber hinaus sollten sie den Zweck von Arbeitsschutzmaßnahmen erkennen und persönliche Verantwortung für ihre eigene Gesundheit übernehmen. Eine Sicherheitsunterweisung bietet die beste Möglichkeit dieses Thema Ihren Mitarbeitern nahe zu bringen und das Bewusstsein dafür zu verschärfen.

Als Arbeitgeber sind sie verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz während ihrer Arbeitszeit, ausreichend und angemessen und in verständlicher Form zu unterweisen.

Diese Verpflichtung basiert u.a. auf:

  • dem Betriebsverfassungsgesetz, § 81,
  • dem Arbeitsschutzgesetz, § 12 und § 14,
  • der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1, § 4
  • etc.

Ihre Mitarbeiter müssen unterweisen werden

  • vor Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung) und
  • danach in regelmäßigen Abständen (Wiederholungsunterweisungen).

Erstunterweisungen sind erforderlich bei:

  • Neueinstellungen,
  • Arbeitsplatzwechsel sowie
  • Einführung neuer Verfahren, Technik oder Stoffe.

Wiederholungsunterweisungen

sind in angemessenen Zeitabständen durchzuführen, mindestens einmal jährlich. Darüber hinaus werden vom Gesetzgeber auch kürzere Wiederholungsfristen vorgegeben, zum Beispiel 6 Monate nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Sicherheitsunterweisungen sind zu wiederholen, wenn:

  • sich mangelnde Wirkung zeigt (Fehlverhalten, Beinahe-Unfälle),
  • Unfälle oder Berufskrankheiten auftreten und
  • Arbeitsverfahren nur selten ausgeführt werden.

Die Verantwortung für die Unterweisung trägt der Arbeitgeber. Er kann die Sicherheitsunterweisung auch von geeigneten Fachkräften durchführen lassen.

Wie und was ist zu unterweisen

Sicherheitsunterweisungen sollten kein notwendiges Übel sein, sondern eine interessant gestaltete Anleitung und Motivation zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten und den Mitarbeitern auch die möglichen Gefahren vor Augen halten.

Der Inhalt einer Sicherheitsunterweisung orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung und sollte zudem noch einen aktuellen allgemeinen Teil enthalten. Eine Sicherheitsunterweisung muss dokumentiert werden.

Eine sicherheitsunterweisung bringt nur Erfolg, wenn sie aktuell und gut vorbereitet ist, damit sie nicht als notwendiges Übel von den Mitarbeitern abgetan wird.

Nennen Sie uns Ihr Unterweisungsziel!

Wir vermitteln die Inhalte in überschaubarer und verständlicher Form an Ihre Mitarbeiter.


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