Das Ingenieur Büro Lang erbringt alle Lieferungen und Leistungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Der Vertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sofern einzelne Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
Das Ingenieur Büro Lang vereinbart mit dem Kunden ein Erstgespräch. Danach werden der Leistungsumfang, der ungefähre zeitliche Rahmen sowie die Höhe des Honorars zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben und diese ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Leistungen zu verwenden. Sie sind verpflichtet, vertrauliche Informationen so zu verwahren, dass kein Dritter Zugang dazu bekommt.
Die Zahlung der Leistungen erfolgt in bar oder bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das angegeben Konto.
Amtsgericht Weilburg.
Kontakt:
Ingenieur Büro Lang
Dipl.-Ing. Michael Lang
Königsgraben 4
35789 Weilmünster