Arbeitssicherheit
Innerhalb eines Unternehmens sind die Hauptbestandteile des Arbeitssicherheitsmanagements (ASM) die Bereiche Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Diese wiederum sollten heute Bestandteil eines guten Qualitätsmanagements sein.
Gut geplante und durchgeführte Arbeitsschutzmaßnahmen können das Risiko von Unfällen und die sich daraus evtl. ergebenden gesundheitliche Beträchtigungen senken. Das hat auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erkannt und fordert dies in der DGUV Vorschrift 2 ein.
Durch Arbeitsschutzmaßnahmen werden auch krankheitsbedingte Ausfallkosten reduziert. In das Arbeitssicherheitsmanagement sind alle Struktur- und Organisationsebenen des Unternehmens integriert. Die Beherrschbarkeit der einzelnen Prozessabläufe an denen der Mensch beteiligt ist steigert sich dadurch systematisch.
Das Arbeitssicherheitsmanagement geht konform mit den vom Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) geforderten Maßnahmen.
Werden die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen vom Unternehmer bzw. den dafür Verantwortlichen im Unternehmen nicht umgesetzt, kann das in einem Schadensfall erhebliche finanzielle und auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Nicht zu unterschätzen sind auch die daraus resultierenden Regressforderungen der Versicherungsträger.