Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz verfolgt das Ziel Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, um ein sicheres Arbeiten für die Beschäftigten zu ermöglichen. Um die Umsetzung in den Betrieben sicherzustellen, haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften arbeitsschutzrechtliche Mindeststandards definiert und diese in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verankert. An diesen Vorgaben müssen sich die Unternehmer orientieren und die Vorgaben in den Betrieben umsetzen.
Von den meisten Unternehmern unbemerkt, haben sich die Anforderungen an den Arbeitsschutz in den letzten Jahren massiv erhöht. Entscheidend ist, dass Sie als Verantwortlicher im Betrieb die Arbeitsschutzanforderungen umsetzen, um im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Regressanspruch zu vermeiden.
Szenario:Ein Mitarbeiter verletzt sich während der Arbeit, sei es eine Schnittverletzung an einem scharfkantigen Gegenstand, eine Verletzung in Verbindung mit einer Maschine oder einem Fahrzeug, ein Stürzen oder Fallen während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte. Hinzu kommt evtl. noch eine Infektion. Infolge der Verletzung ist der Mitarbeiter zunächst krankgeschrieben und anschließend berufsunfähig. Die Verletzung wird der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall gemeldet.
Als Folge der steigenden Kosten prüft die Berufsgenossenschaft die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen im Betrieb und bittet den Verantwortlichen des Betriebes darzustellen, dass die Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt sind. Unterweisungsnachweise, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, daraus resultierende Maßnahmen z.B. Betriebsanweisungen sowie definierte Schutzmaßnahmen im Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen, Maschinen, Arbeitsmitteln, etc. sind vorzulegen.
Der Verantwortliche beteuert, seine Mitarbeiter immer wieder auf mögliche Gefahren aufmerksam gemacht zu haben, kann dies wegen fehlender Dokumentation aber nicht glaubhaft nachweisen. Folge dessen fordert der Versicherungsträger/ die Berufsgenossenschaft angefallene Kosten aus Diagnostik, Therapie und zugesicherten Rentenzahlungen vom Arbeitgeber bzw. den Verantwortlichen im Betrieb zurück. 5-6stellige Euroforderungen sind keine Seltenheit in diesem Zusammenhang.
Nachfolgende Quellen geben einen kleinen Einblick über die maßgebenden gesetzlichen Anforderungen an den betriebsinternen Arbeitsschutz:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
- DGUV Vorschriften
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hinzu kommen branchenbezogene Gesetze und Verordnungen.
Der Verantwortliche des Betriebes ist zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet und somit auch haftbar.
Diese sind u.a.:- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder Betreuungsmodell)
- Durchführung einer dokumentierten aktuellen Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Mitarbeiter hinsichtlich möglicher Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Vorsorgeuntersuchungen für die Mitarbeiter
- Umsetzung der Ersten Hilfe Anforderungen
- Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen
- Prüfung von Elektrogeräten und Anlagen
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- Gefährdungsbeurteilungen,
- erarbeiten geeignete Schutzmaßnahmen zur Gefahrenbeseitigung
- unterweisen Ihr Mitarbeiterteam in den Anforderungen des Arbeitsschutzes
- bauen ihre Arbeitsschutzdokumentation auf
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