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Arbeitsmittel prüfen

Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Prüfungen vor. Diese sind in den Vorschriften der BG's oder DGUV verankert.

Zwei Beispiele dazu:

Nach DGUV Vorschrift 3, §5 Prüfungen, sind alle elektrischen Betriebsmittel zu erfassen, zu kennzeichnen, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, mit Prüfdatum zu versehen und die Prüfung zu dokumentieren.

Diese elektrischen Betriebsmittel werden in zwei Gruppen unterteilt.

  • Ortveränderliche elektrische Betriebsmittel,
    (hierzu zählt im Prinzip alles was einen Stecker für eine 230 V Steckdose hat, auch jede Verlängerungsschnur, Computer, Ventilator, Kaffemaschine, etc.) sind vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
  •  
  • Ortfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel,
    (hierzu zählen u.a. auch Spülmaschine, Kühlschrank, Getränkeautomat, etc.) sind vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend in Abständen von 1 bis 4 Jahren zu prüfen.

Nach DGUV Information 208-016 (ehemals BGV D36, Leitern und Tritte) sind alle Leitern und Tritte wiederkehrend zu prüfen. Dazu sind alle Leitern und Tritte zu Listen und die Prüfung zu dokumentieren.

Für die Umsetzung dieser Vorschriften ist teilweise ein erheblicher technischer und zeitlicher Aufwand notwendig. Oberflächlich betrachtet, erscheinen einige dieser Vorschriften als sehr überzogen. Nach näherer und hintergründiger Betrachtung haben diese jedoch durchaus ihre Berechtigung.


Geräteprüfungen nach DGUV Vorschrift führen wir in Ihrem Auftrag durch!
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